Stellungnahme des Medinetz Halle (Saale) e.V.

Wir freuen uns, dass die Arbeit des Medinetz Halle (Saale) e.V. unerwartet öffentliche Aufmerksamkeit bekommen hat. Die Stellungnahme der CDU Halle, sowie der hallischen Stadtverwaltung hat uns verwundert und auch erschreckt. Wir nehmen nun gerne die Möglichkeit wahr, um auf die verbreitete  Problematik zu Menschen ohne Krankenversicherung aufmerksam zu machen. 
Wir möchten darauf hinweisen, dass Medinetze und Medibüros in über 30 Städten existieren und zum Teil seit 30 Jahren aktiv sind. Es werden in ganz Deutschland Clearingstellen zur Beratung von Menschen ohne Krankenversicherung und Projekte zu deren Versorgung eingerichtet[1] .
Auch die Bundesregierung erkennt das Problem an, was aus der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom Januar 2021 deutlich wird [2]. Zwar wurde im Jahr 2013 die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt, trotzdem hinterlässt das System Lücken. Diese führen dazu, dass Menschen keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen. 

1. privat-/freiwillig gesetzlich Versicherte:
Menschen, die in Deutschland ihre Beiträge zur privaten bzw. freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht (mehr) zahlen können, „rutschen“ in eine Notlagenversorgung, welche ihnen erlaubt eingeschränkte medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Während dieser Zeit häufen sich die ausstehenden Versicherungsbeiträge als Schulden an. Menschen, die schon vor dem Jahr 2013 von ihrer Versicherung gekündigt wurden, müssen trotzdem Versicherungsbeiträge nachzahlen, wenn sie sich um eine Wiederanmeldung bemühen. Aus Unsicherheit wird zudem der Gang zu Ärzt:innen nach Möglichkeit vermieden, was zu schweren Krankheitsverläufen und Chronifizierungen führen kann. Betroffen davon sind z.B.  Selbstständige, die durch ihre Tätigkeit nicht genug erwirtschaften können, um ihre Versicherungsbeiträge zu zahlen. Versicherungsbeiträge bis zu 800€ pro Monat müssen erst einmal verdient werden. Die Anzahl der Betroffenen könnte sich durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie deutlich erhöhen. Die Rückkehr zu einem vollständigen Krankenversicherungsschutz erreichen die Betroffenen erst, wenn sie sich mit ihrem Versicherungsunternehmen über die Rückzahlung der ausstehenden Beiträge verständigt haben. Seit 2018 besteht für Krankenkassen außerdem die Möglichkeit, Kund:innen zu kündigen, wenngleich eine Pflichtversicherung in Deutschland besteht. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Menschen aus unterschiedlichen Gründen keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen und in sozialen und ökonomischen Notlagen die Priorität nicht auf der Krankenversicherung liegt. Diese rückt oft erst im Krankheitsfall in das Bewusstsein.  

2. EU-Bürger:innen:
EU-Bürger:innen können, sofern sie in ihrem Herkunftsland krankenversichert sind, diese Versicherung auch in Deutschland nutzen. Sowohl bei Patient:innen als auch bei behandelnden Ärzt:innen und Krankenhäusern bestehen allerdings oft Unsicherheit und Wissenslücken über die komplexen Abläufe der Kostenübernahme. Wenn EU-Bürger:innen in Deutschland beschäftigt sind, gelten dieselben Vorgaben wie für deutsche Arbeitnehmer:innen. Sind EU-Bürger:innen weniger als ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, haben sie Anspruch auf bis zu 6 Monate Arbeitslosengeld. So kann es zu wechselnden Perioden von Beschäftigung, Sozialleistungsbezug und Zeiträumen kommen, in denen keine Sozialleistungen bezogen werden und somit auch keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Aus diesem Grund ist das Gesundheitsamt der Stadt Halle (Saale) 2018 auf das Medinetz zugekommen, um eine große Zahl betroffener Familien in Halle zu unterstützen. Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn EU-Bürger:innen in Deutschland arbeiten, aber über Leiharbeitsfirmen in anderen Ländern angestellt sind, welche nicht entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ohne dass die Angestellten davon wissen.

3. Drittstaatler:innen:
Menschen, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, sind eine diverse Betroffenengruppe. Hierzu zählen Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, welche zwar theoretisch Anspruch auf Sozialleistungen haben, diese aus Angst vor Abschiebungen aber nicht wahrnehmen. Es zählen auch Student:innen, oder Tourist:innen dazu, welche zwar eine Auslands- oder Reiseversicherung haben, diese aber bestimmte medizinische Behandlungen z.B. die Versorgung von Schwangerschaften nicht abdecken. Außerdem kam es während der Einschränkungen im Reiseverkehr während der Coronapandemie zu vielen Fällen, in denen Menschen sich legal in Halle aufgehalten haben und auch versichert waren, ihre Rückreise aber nicht antreten konnten. Nach Ablauf der Visa und der Reiseversicherung, sahen sie sich mit teuren Kosten für Medikamente und Behandlungen konfrontiert. Sie hatten keinen Anspruch auf Sozialleistungen, konnten sich aber auch nicht in Deutschland versichern. 

4. Ehemalige Inhaftierte:
Ehemalige Inhaftierte sind während ihrer Haftzeit über das Justizministerium versichert. Ihre Krankenversicherung müssen sie währenddessen entweder „ruhend“ stellen (es fallen trotzdem Verwaltungskosten an) oder kündigen. Nach ihrer Entlassung müssen sie sich dann selbstständig wieder bei ihrer vormaligen Krankenversicherung anmelden. Tun sie dies nicht unverzüglich, sind sie nicht nur unversichert, sondern häufen auch Schulden an.  

All diese Menschen werden auch ohne Versicherung krank. Anders als bei regelhaft Versicherten werden hier häufig Krankheiten und kleinere Verletzungen verschleppt. Eine Versorung erfolgt dann erst, wenn sie notärztlich behandelt werden müssen. Allerdings ist es weder ökonomisch sinnvoll noch ethisch vertretbar, zu warten bis Krankheiten zu schwerwiegenden Notfällen werden können. Dadurch steigen letztendlich Behandlungskosten, für die Betroffenen besteht eine schlechtere Prognose und es entsteht vermeidbares Leid. 

Seit 1948 deklariert die WHO Gesundheit als Menschenrecht, welches die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung des UN-Sozialpakts im Jahr 1979 als solches anerkannt hat.
Es zeigt sich aber, dass dieses Recht für viele Menschen nur auf dem Papier existiert. Aus diesem Grund unterstützen wir seit 2014 unversicherte Menschen dabei, Zugang zu Gesundheitsversorgung zu erhalten. Seit 2019 bieten wir dafür auch eine direkte ärztliche Sprechstunde im Rahmen unserer Vor-Ort-Sprechstunde in der Merseburger Straße 120 an. In den letzten Jahren wurden wir im Schnitt von 70-100 Personen angefragt. Dabei handelt es sich vermutlich nur um einen Bruchteil der Betroffenen, denn in dem Bereich besteht ein großes Dunkelfeld. 
Wir sind prinzipiell der Meinung, dass diese Versorgung nicht ehrenamtlich und spendenfinanziert organisiert werden sollte, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Als Lichtblick zur Überbrückung der Zeit, bis ein Zugang zu medizinischer Versorgung für alle in Deutschland realisiert ist, konnten wir 2020 der Landespolitik ein Konzept zu einem Behandlungsschein für Sachsen-Anhalt vorstellen[3]. In Thüringen und Leipzig sind solche Konzepte bereits erfolgreich umgesetzt. Wir hoffen, dass Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle das Leid der Betroffenen wahrnehmen, einen sensiblen Umgang mit ihnen finden und nicht hinter den Menschrechtskonventionen zurückbleiben.   

[1]https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/203274/1594458/3d6b6ddfb2200b6640bdefce70cb86cf/verzeichnis-clearingstellen-2020-data.pdf
[2]https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926113.pdf
[3]https://medinetz-halle.de/medinetze-sachsen-anhalt-fordern-humanitaere-katastrophe-abwenden-medizin-fuer-alle/